Corona
Schutzkonzept der Schuldienste Rothenburg, gültig ab 25.10.2020
Das am 22.10.2020 revidierte kantonale Rahmenschutzkonzept für die Volksschulen schreibt vor:
"8. Schuldienste: Es sollen Trennscheiben zur Verfügung stehen oder Masken getragen werden, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. In den Schuldiensten gilt eine generelle Maskenpflicht nur in den Innenräumen im Publikumsbereich (Empfang, Wartebereich). Die Schuldienstleitung entscheidet über den Einsatz von Masken während den Abklärungen und Therapien."
An unserem Dienst inklusive unserer Zweigstellen wird dies folgendermassen umgesetzt:
- In den Eingangs- und Publikumsbereichen gilt die Maskenpflicht für Erwachsene und Jugendliche ab der Sekundarschule.
- Die Warteräume oder Wartebereiche bleiben zugänglich, es ist jedoch eine doppelte Schutzmassnahme, Maske plus Distanz, einzuhalten.
- In den Therapie-, Sitzungs- und Büroräumen wird im Kontakt mit Klienten und Besuchenden jeden Alters sowie im Team eine der folgenden drei Schutzmassnahmen umgesetzt: Erweiterte Distanz von 2m, Plexiglas oder Schutzmaske. Kinder im Vor- und Primarschulalter müssen keine Maske tragen.
- Ist der Gebrauch einer Schutzmaske aus therapeutischer oder diagnostischer Sicht nicht praktikabel, kann ein Gesichtsvisier verwendet werden. Weitergehende Abweichungen sind im Einzelfall mit der Schuldienstleitung und den Erziehungsberechtigten abzusprechen.
- Bei jedem Klientenwechsel werden die Hände gewaschen oder desinfiziert.
- Oberflächen werden bei Klientenwechseln gereinigt. Schul- und Therapiematerial kann jedoch nicht nach jedem Gebrauch desinfiziert werden. Für besonders schutzbedürftige Personen wird das Material desinfiziert oder 3 Tage vor Gebrauch weggelegt.
- Therapeutische Arbeit in Gruppen ist nur mit bis zu 10 Schülerinnen und Schülern erlaubt. Bei Arbeiten in Klassen und bei Beratungsgesprächen mit Gruppen gelten die Regelungen der jeweiligen Volksschulstufe.
- Wenn Kinder oder Jugendliche zur Risikogruppe gehören oder wenn aus anderen Gründen zusätzliche Schutzmassnahmen gewünscht sind, werden die individuellen Anpassungen mit den Eltern abgesprochen. Persönliche Einweg-Schutzmaterialien bringen die Klienten selbst mit.
- Auch den Mitarbeitenden steht es frei, zusätzliche persönliche Schutzmassnahmen umzusetzen, sofern diese den Betrieb nicht erschweren.
- Für Mitarbeitende, die zur Risikogruppe gehören, gelten zusätzliche Schutzmassnahmen. Aus Gründen des Datenschutzes geben wir die Namen der entsprechenden Personen nicht bekannt. Die Mitarbeitenden informieren die Kinder, Eltern sowie Lehr- und Fachpersonen, mit welchen sie in Kontakt kommen, bei Bedarf selbst.
- Wenn möglich und sinnvoll, werden Tätigkeiten in Homeoffice, per Telefon oder mit digitalen Medien ausgeführt.
- Bei Fragen, die in diesem Konzept nicht geregelt sind, gilt das Schutzkonzept der lokalen Schule, in welcher sich die betreffende Zentral- oder Zweigstelle befindet.
Lothar Steinke, Schuldienstleiter, 23.10.2020 Schutzkonzept Schuldienste (pdf) Elternbrief (pdf)
Einige der Informationen, die wir während der Schulschliessung zusammengetragen haben, können weiterhin hilfreich sein:
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